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Frequently Asked Questions

In dieser Rubrik versuchen wir die häufigsten Fragen, die im Studienalltag auftauchen, zu beantworten.     


Zu folgenden FAQs gibt es weiterführende Infos:  




Auslandssemester

 

KTWW Studierende im Ausland?
 

Du überlegst auf ein/zwei/... Semester ins Ausland zu gehen?
 

Im ZIB erfährst du, welche Austauschprogramme es für deine Wunschuni bzw. Wunschland gibt.
 

mehr Info: ZIB - Austauschprogramme




Autocad Kurse


CAD Kenntnisse sind für Technische Geometrie und Computerunterstütztes Zeichnen (2. Sem.) von Vorteil und werden für das weitere Studien- und Berufsleben vorausgesetzt.

Es wird ein CAD Kurs von Prof. Ruppert angeboten, der sowohl im Wintersemester, als auch im Sommersemester gehalten wird.

mehr Infos: CAD-Kurs mit der LVA Nr. 835.053




„Fächerübergreifende Abschlussarbeit” - Bakkalaureatsarbeit KTWW (231) 

 

Bei der Bakkalaureatsarbeit handelt es sich um eine fächerübergreifende Projektarbeit, die zumindest zwei Fachgebiete der Kulturtechnik und Wasserwirtschaft behandelt.

 

Für diese Arbeit ist ein Zeitrahmen von maximal 6 Wochen (12 ECTS) vorgesehen.

 

Diese Projektarbeit wird als planerisch - konstruktive Arbeit im Team (vorwiegend 2 Studierende) durchgeführt.

 

Die Bakkalaureatsarbeit muss an der Boku (nicht auf einer anderen Uni) durchgeführt werden. Die Betreuung erfolgt von den jeweiligen Instituten bzw. Departements, wobei eine Person die Hauptbetreuung übernimmt.

Es können auch externe Betreuer mit einbezogen werden (zB kooperierende Firmen).

 

Damit an dieser LVA teilgenommen werden kann ist eine Absolvierung (abgelegte Prüfungen) im Ausmaß von 70% der Pflichtfächer erforderlich.

 

Nach derzeitigem Stand wird die LVA nur im Sommersemester abgehalten, wodurch unter Umständen (knapp unter 70%), es zu einer Verzögerung des Studiums kommen kann, da die LVA erst wieder im darauffolgenden Sommersemester angeboten wird.

In argumentierbaren (knappen) Einzelfällen entscheidet der Programmbegleiter Prof. Schwingenschlögl, ob an der LVA teilgenommen werden kann.

 

Auf der Boku Homepage wurde eine Themenbörse eingerichtet. Es können auch von Studierenden Themen eingebracht werden. Entsprechende Themenvorschläge sind an Hrn. Prof Schwingenschlögl weiterzuleiten. 

 

Die Sammlung, Koordination und Bekanntmachung der Themen erfolgt durch den Programmbegleiter Prof. Schwingenschlögl

 

Hier gibts noch mehr Infos zur Bakk-Arbeit




Fächerübergreifendes Projekt für die Masterstudien KTWW, LIB und WAU


Hier gehts zum Themenpool




Berufungskommissionen


In Berufungskommissionen werden - allgemein gesagt - Nachfolger für Professoren  bestimmt. Die Kommission setzt sich dabei aus Vertretern der Professoren, des Mittelbaus, der Studierenden und Fachexperten zusammen. Das Verfahren besteht aus 3 Sitzungen sowie einer Reihe von Vorträgen, wobei der Kreis der Bewerber laufend verkleinert. Am Ende wird ein Vorschlag bestehend aus 3 Personen dem Rektor übergeben. Verfahren dauert üblicherweise 2 Semester.

In der 1. Sitzung werden jene Bewerber ausgeschieden, die die formalen Bewerbungskriterien nicht erfüllen oder die nicht zum Profil der ausgeschriebenen Stelle passen. Im nächsten Schritt beurteilen unabhängige Gutachter (zB Professoren von einem themenverwandten Institut einer anderen Uni) die Bewerber hinsichtlich Forschungsarbeit, Publikationen, Engagement in der Lehre, uvm. und geben eine Reihung ab. In der 2. Sitzung wird auf Basis dieser Gutachten entschieden, welche Bewerber zu Berufungsvortrag und Hearing eingeladen werden. In der 3. Sitzung wird im Anschluss an die Berufungsvorträge entschieden, welche 3 Kandidaten - gereiht nach Präferenz für die Stelle - dem Rektor vorgeschlagen werden.


Voraussetzungen für die Mitarbeit in einer Berufungskommission sind Interesse für das Fachgebiet und abgeschlossene Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 120 ECTS.


Habilkommissionen


In einer Habilitationskommission wird über die Erteilung einer Lehrbefugnis entschieden. Der Bewerber muss beweisen, dass seine wissenschaftlichen Leistungen ausreichen, um die Habil zu erlangen, welche die Kommission durch Stellungnahmen und Gutachten bewertet. Auch diese Kommission setzt sich aus Vertretern der Professoren, des Mittelbaus, und der Studierenden zusammen. Voraussetzungen für die Mitarbeit sind auch hier Interesse für das Fachgebiet und abgeschlossene Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 120 ECTS.




IT-Infrastuktur der BOKU


Das ZID hat umfangreiche Unterlagen zusammengestellt, wo man sich über einzelne Bereiche informieren kann.

 

mehr Info: ZID Unterlagen




Pflichtpraktikum - Zeiten


213 Bakk. KTWW - 5 Wochen

431 Mag. KTWW - 4 Wochen

432 Mag. WAU - 4 Wochen

433 Mag. LIB - 4 Wochen

416 Mag. NaRMEE - keine Praxis

910 Dipl. KTWW - 10 Wochen


Die Praxis kann weltweit in From einer fachspezifischen Tätigkeit in der Verwaltung, in Industrie und Gewerbe, in Ingenieurbüros, bei Ziviltechnikern, an Universitätsinstituten und Forschungeinrichtungen sowie in Form von Mitarbeit an Projekten von Instituten der Studienrichtung absolviert werden.

Wenn die Absolvierung der Pflichtpraxis in den oben genannten Institutionen nicht möglich ist, kann diese nach Erbringen von mindestens 5 Absagen durch entgeltfreie Mitarbeit an Projekten von Instituten der Studienrichtung absolviert werden.


Solltet ihr ein Praktikum planen, das nicht eindeutig dem Fachbereich KTWW zuzuordnen ist oder im Ausland stattfinden sollte, wendet euch bitte vorab an Prof. Holzmann, um das Praktikum voranzumelden.


Pflichtpraktikum - Bestätigung


Für die Bestätigung der Pflichtpraxis der Studienprogramme der Richtung Kulturtechnik und Wasserwirtschaft ist der Vorsitzende der Fachstuko zuständig:

Ao.Univ.Prof.Dipl.-Ing.Dr. Hubert Holzmann

H 816 Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie und konstruktiven Wasserbau (IWHW)

Muthgasse 18 (IWHW, 3 Stock), 1190 Wien

Tel. (+43) 1 / 36006-5505

mail to: hubert.holzmann@boku.ac.at

 

Für die Bestätigung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Bestätigung durch den Arbeitgeber - Daraus soll die Dauer der Anstelltung und die Tätigkeit ersichtlich sein.
  • Persönliche Daten (Geburtsdatum, Matrikelnummer, Studienkennzahl)

Die Unterlagen können im Sekretariat oder in einer Sprechstunde nach Vereinbarung abgegeben werden.


Neuerungen bei der Pflichtpraxis KTWW 231


Die Umstellung auf den neuen Studienplan hat auch zu einer Änderung der Pflichtpraxis im Bachelor KTWW geführt. Anstatt wie bisher ist sie nun eine eigene Lehrveranstaltung mit dem Titel "Pflichtpraxisseminar" (hier im BOKU-online) mit der LVA-Nummer 816112. Dafür bekommt ihr nun 3 ECTS.

Was ändert sich nun für euch?
Fall 1) Ihr habt eure Praxis bereits abgelegt und die Bestätigung bekommen: Nehmt diese Bestätigung zum Studienabschluss mit, ihr bekommt dann dort das Zeugnis für die Lehrveranstaltung direkt ausgestellt.
Fall 2) Ihr habt eure Praxis vor 1.1.2012 absolviert, aber noch keine Bestätigung dafür: Folgt den Anweisungen in der Lehrveranstaltungsbeschreibung (Für die LVA anmelden, Formular ausfüllen und Unterlagen abgeben) Ein schriftlicher Praxisbericht ist nicht notwendig!
Fall 3) Ich habt eure Praxis noch nicht/nach dem 1.1.2012 absolviert: Für euch ist es notwendig, den Bericht zu verfassen und der Praxisbestätigung beizulegen.



Sprachkurse an der BOKU


Über das ZIB (Zentrum für internationale Beziehungen) werden die Sprachkurse an der Boku angeboten. 

Sprachen: Spanisch, Französisch, Italienisch, Englisch und Deutsch (als Fremdsprache)

mehr Infos: ZIB Sprachkurse


Weiters gibt es über die ÖH Boku, das Angebot der BOKUgoesEAST Sprachkurse.

Sprachen: Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Slowenisch, Kroatisch, Polnisch, Russisch, Rumänisch



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