Der ÖH Unterstützungsfond richtet sich an
- Studierenden mit Behinderung, chronischen oder psychischen Erkrankungen, Teilleistungsstörungen,
- Studierenden mit Sprachbarrieren und
- Studierenden mit Betreuungspflichten bei Kind(ern)
und bietet eine finanzielle Unterstützung für die im Studium entstandenen Mehrkosten an.
Die Unterstützung wird pro Semester einmalig ausbezahlt und beträgt mindestens 50,- € und höchstens 150,- €.
Die Antragsfrist für das Wintersemester endet am 31. Oktober und für das Sommersemester am 31. März.
Um einen Antrag zu stellen, sende bitte dein ausgefülltes Formular mit den notwendigen Unterlagen (in Kopie) per Post an folgende Adresse:
- Referat für Sozialpolitik der ÖH BOKU
- Peter-Jordan-Straße 76 / 2. Stock
- 1190 Wien
Du kannst gerne deinen Antrag auch per E-Mail direkt beim Sozialreferat: sozial@oehboku.at einreichen, oder innerhalb der Öffnungszeiten im Sekretariat der ÖH Boku abgeben.
Bitte achte darauf, dass dein Antrag vollständig ist!
Das Antragsformular findest du hier.
Folgende Unterlagen werden neben dem Antragsformular von dir benötigt:
- Kopie des Studierendenausweis
- Bestätigungen über Unterstützungsleistungen von anderen Stellen (z.B. Sozialministeriumservice und seine Landesstellen, Studienbeihilfenbehörde, Pensionsversicherungsanstalten, ...)
- Meldezettel zur Bestätigung des ständigen Aufenthalts in Österreich
- Fortsetzungsbestätigung sowie ein Studienblatt für das laufende Semester und eine Bestätigung über den Studienerfolg (8 ECTS oder 4 SWS pro Studienjahr)
- Nachweis über Beeinträchtigung (Behindertenpass, ärztliches Attest)
- Nachweis der getätigten Leistungen (Honorarnoten, Zertifikate, ...)
- Nachweis von Rezeptgebührenbefreiung wenn vorhanden
- Kopie der Überweisung des bezahlten Deutschsprachkurses - Zahlungsbestätigung des Sprachkurses
Bitte beachte, dass hier je nach vorliegender Beeinträchtigung zusätzliche Nachweise zu erbringen sind. Bitte entnimm diese direkt aus den Richtlinien!
Für eine Unterstützung aus dem Unterstützungsfond musst du folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllen:
- aufrechtes BOKU Studium
- zielstrebiges Studium
- keine anderen finanziellen Unterstützungen
- soziale Bedürftigkeit
- Behinderung oder studienrelevante Beeinträchtigung
Die genauen Richtlinien kannst du hier nachlesen.
FAQ
Unter studienrelevante Beeinträchtigungen versteht man z.B.
- körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen,
- chronischen Erkrankungen,
- Sprachbarrieren,
- Betreuungspflichten (Kind/-er, Pflege von Angehörigen) und
- akute Notfälle
Wenn deine Muttersprache nicht Deutsch ist, kannst du eine finanzielle Unterstützung für deinen bereits abgeschlossenen BOKU-Deutschsprachkurs beantragen.
Füge dafür deinem Antrag folgendes hinzu:
- BOKU Sprachkurszeugnis (ZIB-Zertifikat) oder
- BOKU Konversationskurs – Lehrveranstaltungszeugnis
Extern abgeschlossene Deutschsprachkurse werden je nach Verfügbarkeit positiv bewertet.
Die Antragsfrist für das Wintersemester endet am 31. Oktober und für das Sommersemester am 31. März.
Um einen Antrag zu stellen, sende bitte dein ausgefülltes Formular mit den notwendigen Unterlagen (in Kopie) per Post an folgende Adresse:
- Referat für Sozialpolitik der ÖH BOKU
- Peter-Jordan-Straße 76 / 2. Stock
- 1190 Wien
Du kannst gerne deinen Antrag auch per E-Mail direkt beim Sozialreferat: sozial@oehboku.at einreichen, oder innerhalb der Öffnungszeiten im Sekretariat der ÖH Boku abgeben.
Bitte achte darauf, dass dein Antrag vollständig ist!
Das Antragsformular findest du hier.
Um einen Antrag für das Wintersemester zu stellen, sende bitte deinen Antrag bis zum 31. Oktober und für das Sommersemester bis zum 31. März an das Sozialreferat der ÖH BOKU.
Folgende Unterlagen werden neben dem Antragsformular von dir benötigt:
- Kopie des Studierendenausweis
- Bestätigungen über Unterstützungsleistungen von anderen Stellen (z.B. Sozialministeriumservice und seine Landesstellen, Studienbeihilfenbehörde, Pensionsversicherungsanstalten, ...)
- Meldezettel zur Bestätigung des ständigen Aufenthalts in Österreich
- Fortsetzungsbestätigung sowie ein Studienblatt für das laufende Semester und eine Bestätigung über den Studienerfolg (8 ECTS oder 4 SWS pro Studienjahr)
- Nachweis über Beeinträchtigung (Behindertenpass, ärztliches Attest)
- Nachweis der getätigten Leistungen (Honorarnoten, Zertifikate, ...)
- Nachweis von Rezeptgebührenbefreiung wenn vorhanden
- Kopie der Überweisung des bezahlten Deutschsprachkurses - Zahlungsbestätigung des Sprachkurses
Bitte beachte, dass hier je nach vorliegender Beeinträchtigung zusätzliche Nachweise zu erbringen sind. Bitte entnimm diese direkt aus den Richtlinien!
Nach Ende der Antragsfrist werden alle eingegangenen Anträge rasch bearbeitet und über die Zuerkennung oder Ablehnung informiert. Die Entscheidung wird dir schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt.
Der ÖH Sozialfond richtet sich an alle Studierende, welche sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden und eine Unterstützung benötigen. Diese beträgt höchstens 1.400,- € pro Studienjahr, wobei sich die Höhe nach dem Grad der sozialen Notlage richtet und wird einmalig ausbezahlt. Eine Antragstellung ist im Grunde jederzeit möglich, es gibt keine Antragsfrist. Beachte jedoch, dass ein Antrag nur einmal alle 12 Monate bewilligt werden kann! Es müssen zwischen der Gewährung einer finanziellen Unterstützung und der nächsten Auszahlung mindestens 12 Monate liegen.
Du möchtest mehr darüber erfahren? Hier findest du mehr Informationen.
Kann ich mich für den Sozial- und Unterstützungsfonds zeitgleich bewerben?
Die beiden Fonds hängen nicht zusammen. Du kannst dich für beide unabhängig voneinander bewerben, bitte beachte jedoch die jeweiligen Bewerbungskriterien.
Noch Fragen?
Dann schreib an sozial@oehboku.at oder komm einfach in eine unserer Sprechstunden!
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Letzte Änderung: 19.05.2021