Studienvertretungen
Die Aufgaben der Studienvertretungen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Bildungseinrichtungen sind die Vertretung der Interessen der Studierenden sowie deren Förderung in ihrem Wirkungsbereich, die Beratung der Studienwerberinnen und Studienwerber sowie der Studierenden sowie Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen und vieles mehr (§20 HSG 2014).
Studienpläne und alles weitere zu Äquivalenzlisten, Praktika, freie Wahlfachempfehlungen usw. findest du auf deiner jeweiligen studienrichtungsspezifischen Fachstudienkommission.