Pflichtpraktikum
Bei Anrechnungen ab 1. Oktober 2011 sind nur noch 4 Wochen à 38 h statt der bisher verlangten 8 Wochen nachzuweisen. Außerdem wird das Pflichtpraktikum ab dann auch mit 3 ECTS-Punkten belohnt. Als Verrechnungskonto dient dabei die LV Pflichtpraxisseminar, die für euch aber keinen Mehraufwand bedeutet.
So funktioniert die Anrechnung ...
Diese Vorgehensweise gilt gleichermaßen für alle Studierenden des Bachelorstudiums, der Masterstudien!
Die Bestätigung der Pflichtpraxis wird vom Vorsitzenden der Fachstudienkommission (Fachstuko) durchgeführt. Mitzubringen ist ein aktuelles Studienblatt sowie eine Arbeitsbestätigung der Firma, bei der ihr euer Praktikum absolviert habt. Alle Infos, Vorgaben und wo ihr mit euren Unterlagen hin müsst, erfahrt ihr auf der Homepage der Fachstuko LBT.