Förderungsmöglichkeiten
Herausragende Leistung, die sich bezahlt macht
Jedes Jahr werden an der BOKU zahlreiche Preise für hervorragende Leistungen im wissenschaftlichen Bereich, sowie Stipendien zur Förderung des Nachwuchses vergeben. Zu den FördergeberInnen zählen Stiftungen und Privatunternehmen ebenso wie Organisationen der Öffentlichen Hand, die BOKU-spezifische Themen fördern möchten. Die PreisträgerInnen bzw. StipendienempfängerInnen erhalten nicht nur einen Anreiz für herausragende Leistungen, sondern auch wichtige finanzielle Unterstützung und oft einen Impuls für ihre weitere Karriere. Die Verleihung der Preise bzw. Stipendien im Rahmen einer akademischen Feier wiederum vermittelt der Öffentlichkeit ein eindrucksvolles Bild der BOKU-Leistungen in Forschung und Lehre.
Die BOKU und ihre StifterInnen
Derzeit gibt es 2 Fonds, die jährlich Fördervolumina zwischen EUR 1.000.- und EUR 10.000,- für Leistungen an der BOKU ausschütten. Gefördert oder prämiert werden Forschungsvorhaben, aber auch herausragende wissenschaftliche Arbeiten, von Diplom- oder Masterarbeiten über Dissertationen bis hin zur Habilitation. Zu den Vergabekriterien zählen neben der Bearbeitung BOKU-relevanter Fachthemen die Qualität der wissenschaftlichen Leistung, teilweise die finanzielle Situation der Studierenden, die Studiendauer sowie eine etwaige Berufstätigkeit.
Preise an der BOKU
Die Förderung des Nachwuchses in allen Bereichen der BOKU-Forschung ist das primäre Ziel der Preise, die in regelmäßigen Abständen von unterschiedlichsten Organisationen vergeben werden. Die Preise reichen von EUR 1.750-, bis zu EUR 100.000-,. Prämiert werden herausragende Diplom- oder Masterarbeiten, Dissertationen und Habilitationen, aber auch konkrete Forschungsprojekte - zum Teil mit der Auflage, dass sie kommerziell umgesetzt werden können und/oder einen besonderen Bezug zur Wirtschaft haben. Zusätzlich zu den Bewertungskriterien der FördergeberInnen kommen immer wieder BOKU-spezifische Anforderungen wie z.B. interdisziplinäre Kooperationen zum Tragen.
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Studienabschluss-Stipendiums für erwerbstätige Studierende
Die Universität für Bodenkultur Wien richtet, nachdem der Verfassungsgerichtshof die bisherige gesetzliche Regelung zum Studienbeitragserlass für berufstätige Studierende aufgehoben hat, ein Studienabschluss-Stipendium für studienbeitragspflichtige, erwerbstätige Studierende ein.
Voraussetzungen Bachelor:
- zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen mindestens zwei Drittel der ECTS-Anrechnungspunkte des Studiums absolviert worden sein, das heißt bei einem Bachelorstudium mindestens 120 ECTS.
- zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine Studienaktivität von mindestens 8 ECTS im der Antragstellung vorangehenden Semester nachgewiesen werden. Es werden nur (Wahl-)Pflichtlehrveranstaltungen inkl. Anerkennungen berücksichtigt; bei gemeinsam eingerichteten Studien können diese auch an der anderen Bildungseinrichtung erbracht worden sein.
- zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein steuerpflichtiges Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze bis zur doppelten Höhe der Geringfügigkeitsgrenze im Kalenderjahr, das der Antragstellung vorangeht, nachgewiesen werden. Für 2017 ist somit ein Einkommen zwischen EUR 5.959,80 und EUR 11.919,60 zu berücksichtigen. Für 2018 ist ein Einkommen zwischen EUR 6.132,70 und EUR 12.265,40 nachzuweisen.
Voraussetzungen Master:
- zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen mindestens zwei Drittel der ECTS-Anrechnungspunkte des Studiums absolviert worden sein, das heißt bei einem Masterstudium mindestens 80 ECTS. Wurden für den Abschluss eines Masterstudiums bereits alle Prüfungsleistungen erbracht, muss die/der (Erst-)BetreuerIn den Fortschritt der Masterarbeit Arbeit bestätigen.
- zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine Studienaktivität von mindestens 8 ECTS im der Antragstellung vorangehenden Semester nachgewiesen werden. Es werden nur (Wahl-)Pflichtlehrveranstaltungen inkl. Anerkennungen berücksichtigt; bei gemeinsam eingerichteten Studien können diese auch an der anderen Bildungseinrichtung erbracht worden sein.
- zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein steuerpflichtiges Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze bis zur doppelten Höhe der Geringfügigkeitsgrenze im Kalenderjahr, das der Antragstellung vorangeht, nachgewiesen werden. Für 2017 ist somit ein Einkommen zwischen EUR 5.959,80 und EUR 11.919,60 zu berücksichtigen. Für 2018 ist ein Einkommen zwischen EUR 6.132,70 und EUR 12.265,40 nachzuweisen.
Bezugsgruppen:
Antragsberechtigt sind studienbeitragspflichtige selbstständig und/oder unselbstständig erwerbstätige Studierende der Universität für Bodenkultur Wien in ordentlichen Studien.
- mit der Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder
- denen Österreich auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie österreichischen Staatsangehörigen oder
- die unter die Personengruppen gemäß der Personengruppenverordnung fallen oder
- aus Drittstaaten, die über eine andere Aufenthaltsberechtigung als jene für Studierende gemäß § 64 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) verfügen.
Außerordentliche Studierende und MitbelegerInnen von anderen Bildungseinrichtungen sind nicht antragsberechtigt.
Antragstellung:
- Ausgefülltes Antragsformular inklusive der Bekanntgabe des ausgewählten ordentlichen Studiums, für welches das Studienabschluss-Stipendium beantragt wird.
- Nachweis des steuerpflichtigen Einkommens
- Im Falle eines Doppelstudiums an mehreren Bildungseinrichtungen kann das Stipendium an der Universität für Bodenkultur Wien nur beantragt werden, wenn der Studienbeitrag an der Universität für Bodenkultur Wien entrichtet wurde.
- Für die Antragstellung sind die von den Studienservices zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden und der Antrag samt den erforderlichen Nachweisen ausschließlich per Mail an studienabschluss-stipendium(at)boku.ac.at zu übermitteln. Bestehen Zweifel an der Echtheit der übermittelten Nachweise, kann die Vorlage der Originaldokumente verlangt werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Anträge mit den erforderlichen Beilagen ausschließlich per Email (von Ihrer Studierenden BOKU-Email-Adresse) übermittelt werden müssen!
UNVOLLSTÄNDIGE ANTRÄGE WERDEN NICHT BEARBEITET!
VERBESSERUNGSAUFTRÄGE WERDEN NICHT ERTEILT!
Höhe des Stipendiums:
EUR 400,- pro Semester
Bezugsdauer:
Die maximale Bezugsdauer beträgt
- bei einem sechssemestrigen Bachelorstudium 4 Semester
- bei einem viersemestrigen Masterstudium 2 Semester
Es erfolgt eine semesterweise Antragstellung. Die Antragsfrist läuft im Wintersemester ab 1. Oktober bis zum 10. Dezember und im Sommersemester ab 4. März bis zum 10. Mai. Nachzuweisen ist der Studienfortschritt im der Antragstellung vorangehenden Semester.
Pro Semester kann pro Studierender/Studierendem nur ein Antrag auf Ausbezahlung des Stipendiums für ein Studium, in dem die beitragsfreie Studienzeit inkl. Toleranzsemester überschritten wurde, gestellt werden. Bei Doppel- oder Mehrfachstudien ist bei der Antragstellung ein ordentliches Studium zu benennen, in dem die beitragsfreie Studienzeit inkl. Toleranzsemester im Studienjahr 2018/19 gem. § 91 UG überschritten wurde. Das gewählte Studium ist für die Zuerkennung des Stipendiums heranzuziehen, so lange es nicht abgeschlossen ist.
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt nach Zuerkennung durch das Rektorat, vorausgesetzt die/der Studierende ist zum Studium durch Bezahlung des Studien- sowie des Studierendenbeitrages korrekt gemeldet und erfüllt die sonstigen genannten Voraussetzungen.
alle Informationen sind in der Verordnung zu finden.