ÖH BOKU Unterstützung für Psychologische Beratung
bis zu 40€ Zuschuss pro Beratungstermin bei maximal 5 Beratungstermine / Studienjahr
Voraussetzungen?
- ärztlich diagnostizierte psychische Beeinträchtigung
- Fehlen jeder anderen ausreichenden finanzielle Unterstützung
- ordentliches Studium an der BOKU
- einen adäquaten Studienerfolg (Ausnahmen beim Studienerfolg werden nach Ermessen behandelt, sofern ein unvorhergesehenes Ereignis glaubhaft gemacht werden kann und es die Anzahl der Gesamtanträge erlaubt)
Die Richtlinien findest du hier!
Bedingt durch die aktuelle Situation werden die Erstgespräche via Skype durchgeführt!
Mag.a Nadja Springer
Tel.: +43 680 14 13 558
E-Mail: nadja.springer@wpv.at
Ablauf?
- Erstgespräch bei Mag.a Nadja Springer
- wird einmalig komplett von der BOKU übernommen
- Beratungstermin 1 bis 5
- Zuschuss von bis zu 40€ pro Termin (50% BOKU und 50% ÖH BOKU)
- bei externen Arzt nach Rücksprache mit Mag.a Nadja Springer
- Antrag auf Unterstützung für Psychologische Beratung stellen
Wie wird der Antrag gestellt?
Ausgefülltes Formular und Beilagen an sozial@oehboku.at oder:
Sozialreferat der ÖH BOKU
Peter-Jordan-Straße 76 / 2. Stock
1190 Wien
Fristen:
- für das Wintersemester spätestens bis zum nächstfolgendem 30.April
- für das Sommersemester bis zum nächstfolgendem 30.November
Formular:
Antrag-auf-Rückerstattung-der-in-Anspruch-genommenen-psychologischen-Beratung.pdf
Beilagen:
- Kopie des Studierendenausweises
- Meldezettel zur Bestätigung des ständigen Aufenthalts in Österreich
- Studienblatt für das laufende Semester und eine Bestätigung über den Studienerfolg
- Ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) fachärztliches Gutachten oder Attest oder Bestätigung von klinischen PsychologInnen oder PsychotherapeutInnen bei psychischen Beeinträchtigungen
- Kopien der bezahlten Honorarnoten
Noch Fragen?
Dann schreib an sozial@oehboku.at oder komm einfach in eine unserer Sprechstunden!