Briefwahl
Auch bei dieser Wahl kannst du deine Stimme auch per Briefwahl abgeben. Du kannst eine Wahlkarte beantragen und deine Stimme auf dem Postweg abgeben.
Wahlkarte beantragen
Du kannst deine Wahlkarte online beantragen. Die Frist für die Beantragung ist von 22.03. bis 02.05.2023. Hier kannst du deine Wahlkarte online beantragen.
Achtung: Die Wahlkarte muss bis spätestens 18.00 Uhr am 10.05.2023 bei der Wahlkommission einlangen und korrekt ausgefüllt sein, damit deine Stimme auch gültig ist!
Du kannst dir deine Wahlkarte auch ins Ausland zustellen lassen!
Was kann ich per Brief wählen?
Du kannst nur die Hochschulvertretung und die Bundesvertretung per Brief wählen, nicht aber die Studienvertretung.
Wenn du schon eine Briefwahlkarte beantragt hast, aber trotzdem deine Studienvertretung wählen willst geht das nur, wenn du ALLE mit der Briefwahlkarte an dich geschickten Unterlagen vor Ort in einem Wahllokal gegen Stimmzettel eintauschst. Die beiliegende Eidesstaatliche Erklärung darf noch NICHT ausgefüllt sein.