Wie kandidiere ich?
Um zu kandidieren, musst du grundsätzlich wahlberechtigt sein. Näheres dazu findest du hier unter "Wer darf wählen?"
So kandidierst du für die Studienvertretung
Als Mandatar*in einer Studienvertretung bist du einerseits für die Studierenden deines Fachbereichs, andererseits auch für die fachliche Weiterentwicklung der Curricula zuständig.
Die unterschiedlichen Studienrichtungen der BOKU sind den jeweiligen Studienvertretungen zugewiesen. Die Zuordnung wurde in der Sitzung der Universitätsvertretung am 13.12.2022 und ist weiter unten angehängt.
Die Wahl der Studienvertretung ist eine Personenwahl. Das bedeutet, dass jede*r für sich selbst antritt, ohne Liste. Unterstützungserklärungen braucht man dafür keine. Die Anzahl der Personen in einer Studienvertretung ist abhängig von den Studierenden in den zu vertretenden Studien, derzeit bestehen sie aus 3 (WOW, Doktorat) oder 5 Personen (alle anderen).
Für die Bekanntgabe der Kandidatur für die Studienvertretung ist folgendes Formular auszufüllen und gemeinsam mit dem Studienblatt (das kannst du in BOKUonline herunterladen) bei der Wahlkommission einzureichen:
Deine Kandidatur muss bis 13.04.2023 bei der Wahlkommission eingelangt sein. Wo genau du die notwendigen Unterlagen für die Kandidatur einbringen musst findest du weiter unten auf dieser Seite.
Nach der Einreichung deiner Kandidatur hast du die Möglichkeit dich in der Wahlausgabe des ÖH Magazins vorzustellen.
Das funktioniert so: Schicke den ausgefüllten Steckbrief, offenen Fließtext und ein Porträtfoto an presse@oehboku.at (Infos weiter unten). Bitte schicke bei Möglichkeit deine Daten so früh wie möglich an unsere Redaktion! Bitte gib in der Mail auch kurz an, ob du auf unseren Social Media Kanälen (Facebook, Instagram, Twitter) vorgestellt werden möchtest.
Steckbrief (ausfüllen)
- Name:
- Alter:
- Studienrichtung:
- Auf der BOKU bin ich seit …
- Ich setze mich gerne ein für …
- Mein Motto:
- Offener Fließtext (max. 600 Zeichen inkl. Leerzeichen)
Diese Leitfragen kannst du in deinem Fließtext wahlweise einbauen:
- Was hat dich motiviert, dich als Studienvertreter*in aufzustellen?
- Was möchtest du als Studienvertreter*in erreichen?
- Welche Stärken/Erfahrung bringst du mit, die du in der Studienvertretung einsetzen kannst? - Foto
Fotoqualität: Mind. 300 dpi, als extra Datei angehängt (jpg, png; KEINE Worddatei!), muss quadratisch zuschneidbar sein. Das Foto darf KEINE Fraktionswerbung (Logos und Etwaiges) beinhalten, da dies eine Personenwahl ist. Kleiner Tipp: In seinen eigenen Bewerbungsunterlagen einmal kramen – da hat man sicher ein passendes Bild von sich parat.
Kein Schönes Foto für das Magazin gefunden? Wende dich bis an unser ÖH Foto-Team (presse@oehboku.at) für ein Gratis-Foto!
Hier kannst du nachsehen, was die Kandidat*innen vor zwei Jahren über sich geschrieben haben: https://issuu.com/oehboku/docs/210418_oeh_mag_wahl_ss21_210421_2130_view_einzelse
Zuweisung der Studiengänge zu den Studienvertretungen
So kandidierst du für die Universitätsvertretung
Die Wahl zur Universitätsvertretung ist eine Listenwahl, das heißt es treten Fraktionen, keine Einzelpersonen an. Kandidaturen für die Universitätsvertretung bedürfen einer gewissen Anzahl an Unterstützungserklärungen. Die Voraussetzungen, die für eine Kandidatur erforderlich sind in der Hochschülerinnen- und Hochschülerschafts Wahlordnung 2014 geregelt.
Wahlwerbende Gruppen, die für die Universitätsvertretung der ÖH BOKU kandidieren und 2021-23 dort kein Mandat hatten müssen Unterstützungserklärungen sammeln. Dafür gibt es ein Einzelformular mit jeweils einer Unterstützungserklärung und ein Formular, auf dem mehrere Unterstützungserklärungen gesammelt werden können. Die Unterschrift kann sowohl händisch als auch mit qualifizierter elektronischer Signatur ("Handysignatur") erfolgen.
Für wahlwerbende Gruppen, die für die Universitätsvertretung der ÖH BOKU kandidieren und 2021-23 dort mindestens ein Mandat hatten ist die Unterschrift eine*r Mandatar*in sowie der zustellungsbevollmächtigten Person anstelle der Unterstützungserklärungen ausreichend. Wenn dies dieselbe Person ist, dann reicht die Unterschrift dieser Person als Unterstützungserklärung (allerdings muss zweimal unterschrieben werden). Auch dieses Formular kann händisch oder mit qualifizierter elektronischer Signatur unterschrieben werden.
Zusätzlich zu den Unterstützungserklärungen ist ein Wahlvorschlag für die antretende wahlwerbende Gruppe sowie die Zustimmungserklärungen der für diese wahlwerbende Gruppe antretenden Kandidat*innen einzureichen. Die Zustimmungserklärung kann händisch oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet werden.
Die erforderlichen Unterstützungserklärungen müssen gemeinsam mit einem Wahlvorschlag (der Liste) beim Vorsitzenden der Wahlkommission der BOKU bis 04.04.2023 eingereicht werden. Die Einbringungsstelle ist weiter unten auf dieser Seite zu finden.
Auch alle Fraktionen, die für die Universitätsvertretung der ÖH BOKU antreten, haben die Möglichkeit sich in der Wahlausgabe des ÖH Magazins vorzustellen.
So kandidierst du für die Bundesvertretung
Die Wahl zur Bundesvertretung ist eine Listenwahl, das heißt es treten Fraktionen, keine Einzelpersonen an. Kandidaturen für die Bundesvertretung bedürfen einer gewissen Anzahl an Unterstützungserklärungen. Die Voraussetzungen, die für eine Kandidatur erforderlich sind in der Hochschülerinnen- und Hochschülerschafts Wahlordnung 2014 geregelt.
Die Kandidatur als wahlwerbende Gruppe für die Bundesvertretung gestaltet sich ähnlich wie die für die Hochschulvertretung. Wahlwerbende Gruppen, die 2019-21 kein Mandat in der Bundesvertretung haben, müssen Unterstützungserklärungen sammeln (Formular bzw. Einzelformular). Für wahlwerbende Gruppen, die bereits in der Bundesvertretung vertreten sind reicht die Unterschrift eine*r Mandatar*in und der zustellungsbevollmächtigten Person (Formular). Zusätzlich muss ein Wahlvorschlag sowie Zustimmungserklärungen der Personen auf dem Wahlvorschlag eingebracht werden. Frist ist der 04.04.2023.
Die erforderlichen Unterstützungserklärungen müssen gemeinsam mit einem Wahlvorschlag (der Liste) beim Vorsitzenden der Wahlkommission der ÖH Bundesvertretung eingereicht werden.
Wo müssen Wahlvorschläge bzw. Kandidaturen eingebracht werden?
Kandidaturen für die Studienvertretungen und Wahlvorschläge für die Universitätsvertretung müssen beim Vorsitzenden der BOKU Wahlkommission (Dr. Bernhard Wallisch) eingebracht werden. Wahlvorschläge für die Bundesvertretung bei der Bundes-Wahlkommission.
Einbringungstelle:
Mag. Dr. Bernhard Wallisch
Universität für Bodenkultur Wien
Büro des Senats
z.H. Mag. Dr. Bernhard Wallisch
Gregor-Mendel-Straße 33 (III. Stock)
1180 Wien
Mail: bernhard.wallisch@boku.ac.at
Tel.: +43 1 47654 10222
Die Einbringung kann persönlich, postalisch oder elektronisch erfolgen. Hierbei ist zu beachten:
- Für die persönliche Einbringung ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
- Bei postalischer Einbringung trägt die wahlwerbende Gruppe bzw. die*der Kandidat*in das Risiko des rechtzeitigen Einlangens bei der Wahlkommission.
- Elektronisch eingebrachte Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (gemäß Art. 3 Z 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG) versehen sein.
Wer hilft mir bei Fragen zu meiner Kandidatur?
Wenn du noch Fragen bezüglich einer Kandidatur hast oder genauere Informationen benötigst, kannst du dich an das Vorsitzteam der ÖH BOKU wenden (unter vorsitz@oehboku.at)!
Wenn du es ganz genau wissen willst, die gesetzliche Grundlage der ÖH Wahl ist im Hochschüler*innenschaftsgesetz und in der Hochschüler*innenschaftswahlordnung definiert.
Der genaue Fristenlauf 2021 ist hier zu finden.