Bachelor
Alle Infos findest du unter:
https://boku.ac.at/studienservices/studien/bakk/h033227/aequivalenzlisten
Hier gibt es einige Absolventen im Portrait.
UBRM Alumni bietet zahlreiche Informationen dazu.
Einen Evaluierungsbericht über UBRM-Studierende findest du hier, eine Jobstatistik hier.
Wir setzen uns für die Interessen und Anliegen aller UBRM Studierenden ein und beantworten alle fragen rund um das Studium. Des Weiteren organisieren wir Infoveranstaltungen, Seminare, Workshops, Events und Partys.
Bokulearn wird von den Vortragenden genutzt, um mit den Studierenden in den Dialog zu treten. Dort findet ihr Lernunterlagen und Videoaufzeichnungen.
Die Daten für BOKUonline bekommst du bei der Inskription.
Alle Infos dazu findest du beim Zentralen Informatikdienst (ZID). Genau hier.
Vorlesung (VO)
Übung (UE)
Vorlesung mit Übung (VU)
Seminar (SE)
Vorlesung mit Seminar (VS)
Praktika (PR)
Im Studienplan wird zwischen prüfungsimmanenten und nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (LVAs) unterschiedenen. Bei prüfungsimmanenten LVAs besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht und die Leistung, die am Ende beurteilt wird, setzt sich aus der aktiven Mitarbeit, den abgegebenen Hausübungen, Referaten, etc. zusammen. Bei nicht prüfungsimmanenten LVAs besteht keine Anwesenheitspflicht und die Leistung der Studierenden wird anhand einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung festgestellt. Welche LVA-Typen prüfungsimmanent und welche nicht prüfungsimmanent sind, werden explizit im jeweiligen Studienplan festgelegt.
Negativ beurteilte Prüfungen können dreimal wiederholt werden. Der vierte Prüfungsantritt (dritte Wiederholung) ist eine kommissionelle Prüfung, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt wird. Auf Antrag kann auch schon der dritte Antritt kommissionell abgehalten werden. Negativ beurteilte Prüfung von Lehrveranstaltungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase können zweimal wiederholt werden. Auf Antrag kann der dritte Prüfungsantritt in kommissioneller Form erfolgen.
Es gibt zwar einen vorgeschlagenen Plichtfach-Studienplan, aber es kann alles in individueller Reihenfolge absolviert werden. Beim neuen Curriculum U19 ist zu beachten, dass man 150 ECTS Pflichtfächer hat und 18 ECTS in Form von Wahlfächern, die es aus einem ausgewählten Fächerpool zu absolvieren gilt und 12 ECTS Freifächer .
Hier findet ihr den vorgeschlagenen Pflichtfach-Semesterplan.
Ja, da auch im Bachelorstudium bestimmte Fächer auf Englisch angeboten werden.
Im Curriculum U19 sind 10 ECTS an Englischen Lehrveranstaltungen möglich und es werden alle davon im Rahmen der Pflichtlehrveranstaltungen im Lehrplan abgedeckt. Es muss somit nur noch eine Wahllehrveranstaltung in Englisch absolviert werden. Der Rest des Studiums wird in Deutsch gehalten.
Das UBRM-Forum ist eine Sammlung von hilfreichen Lernunterlagen und Erfahrungen.
Hier findet ihr das Anmeldeformular.
Master
Alle Infos findest du unter:
https://boku.ac.at/studienservices/studien/master/h066427/aequivalenzlisten
Dazu gehe auf:
https://boku.ac.at/studienservices/themen/zulassung/interne-zulassung
und lade dir das Excelsheet "Übersicht über die entsprechenden Zulassungsbedingungen" herunter.
Du benötigst Kenntnisse in:
A. Allgemeine sowie umwelt- bzw. ressourcenspezifische Betriebswirtschaftslehre
B. Allgemeine sowie umwelt- bzw. ressourcenspezifische Volkswirtschaftslehre
C. Allgemeine sowie umwelt- bzw. ressourcenspezifische Politikwissenschaft
D. Allgemeine sowie umwelt- bzw. ressourcenspezifische Rechtswissenschaft
E. Physik
F. Chemie
G. Ökologie
H. Landnutzung
I. Prozesstechnik
J. Energie- und Umwelttechnik
K. Quantitative und qualitative Methoden der Datenerhebung und -auswertung
Wenn Sie einen Antrag auf Zulassung stellen und die zu erteilenden Auflagen 30 ECTS-Punkte nicht übersteigen, dann werden Sie zum Masterstudium zugelassen. Die Lehrveranstaltungen, die als Auflagen abzulegen sind, werden dann im Zulassungsbescheid angeführt und können während des Masterstudiums abgelegt werden. Wenn Sie einen Antrag auf Zulassung stellen und die notwendigen Auflagen 30 ECTS-Punkte übersteigen, dann werden Sie nicht zum Masterstudium zugelassen. In diesem Fall werden keine Lehrveranstaltungen bekanntgegeben, die für eine Zulassung abgelegt werden müssten. Sie können die fehlenden Vorkenntnisse dann nur nach eigenem Ermessen erwerben und neuerlich einen Antrag auf Zulassung stellen.
Das zentrale Identifikationsmerkmal der Bachelor- und Masterstudien an der Universität für Bodenkultur Wien ist das 3-Säulenprinzip. Die Studien umfassen typischerweise Inhalte aus den Ingenieurwissenschaften (Technik), den Naturwissenschaften sowie den Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften. Auch die Zulassungsvoraussetzungen für das Masterstudium Umwelt- und Bioressourcenmanagement umfassen Inhalte aus diesen drei Säulen. Wenn das von Ihnen absolvierte Bachelorstudium nur Inhalte aus einer dieser drei Säulen beinhaltet, dann können Sie davon ausgehen, dass eine Zulassung zum Masterstudium sehr wahrscheinlich nicht möglich ist, weil die notwendigen Auflagen mehr als 30 ECTS-Punkte betragen werden. In diesem Fall sollten Sie bereits bevor Sie einen Antrag auf Zulassung stellen weitere Vorkenntnisse erwerben. Aus rechtlicher Sicht steht es Ihnen aber selbstverständlich frei, dennoch schon vorher einen – wenn auch in der Regel wenig erfolgversprechenden – Antrag zu stellen.
Da an die Absolvent/innen des Masterstudiums Umwelt- und Bioressourcenmanagement der akademische Grad „Dipl.-Ing." bzw. „Dipl.Ing.in“ vergeben wird, ist der Erwerb vertiefter natur- und ingenieurwissenschaftlicher Kenntnisse und Fertigkeiten notwendig.
Wenn Sie mangels Erfüllung der inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht zugelassen wurden, dann gibt es aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit, eine verbindliche Auskunft über die fehlenden Vorkenntnisse zu erhalten. Sie können aber mit Hilfe der oben angeführten Liste an Lehrveranstaltungen selbst einschätzen, welche Vorkenntnisse Ihnen fehlen.
Absolvieren Sie zuerst jene Lehrveranstaltungen, bei denen Sie sicher sind, dass Sie die dadurch abgedeckten Vorkenntnisse nicht bereits durch Ihr Vorstudium mitbringen. Da nach erfolgter Zulassung zum Masterstudium noch bis zu 30 ECTS-Punkte an Auflagen abgelegt werden können, sollten Sie jene Lehrveranstaltungen aufsparen, über deren Notwendigkeit Sie nicht sicher sind.
Wenn Sie die notwendigen Vorkenntnisse nicht mitbringen, ist es sinnvoll, bereits bevor Sie einen Antrag auf Zulassung stellen, Vorkenntnisse nachzuholen. Nach erfolgter Zulassung zum Masterstudium können dann bis zu 30 ECTS-Punkte an weiteren Auflagen abgelegt werden. Die nachzuholenden Lehrveranstaltungen werden im Zulassungsbescheid angeführt.
Ja, das ist möglich. Es hat keine Nachteile, wenn die Vorkenntnisse an einer anderen anerkannten inoder ausländischen Universität bzw. (Fach-)Hochschule erworben werden.
Nein, die Lehrveranstaltungstitel müssen nicht ident sein. Entscheidend ist, dass durch die abgelegten Lehrveranstaltungen die inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen nachgewiesen werden. Zum Nachweis können neben Lehrveranstaltungszeugnissen auch Inhaltsbeschreibungen hilfreich sein.
Ja, das ist möglich.
Auskünfte zum Zulassungsverfahren, zu den Zulassungsfristen, zu den notwendigen Dokumenten, zur Möglichkeit der Mitbelegung und sonstige Rechtsauskünfte erhalten Sie in den Studienservices.
Der Antrag ist innerhalb der Zulassungsfristen mit den dazu notwendigen Dokumenten in den Studienservices zu stellen. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Studienservices.
Alle Zulassungswerber/innen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden zugelassen. Im Masterstudium Umwelt- und Bioressourcenmanagement gibt es keine Studienplatzbeschränkungen.